KIDical Mass am 27. April!

Los geht’s um 14.30 Uhr am Ludgeriplatz und um 15.00 Uhr am Hauptbahnhof. Wir freuen uns auf viele kleine und große Radler:innen!

Am Samstag, 27.04., erobern bunte Familien-Fahrraddemos in ganz Deutschland die Straßen. Wir demonstrieren mit, denn wir wollen, dass sich Kinder und Jugendliche sicher und selbstständig mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen können - zur Schule, zu Freund:innen, zum Spielplatz oder zum Sportverein. Bist du mit dabei? Dann komm am 27.04. zu unserer Kidical Mass und fordere mit uns gemeinsam kinderfreundliche Straßen.

Wann kommen Kinder und Jugendliche zu Wort, wenn es um Sicherheit im Straßenverkehr, einen sicheren Schulweg und Verkehrsplanung geht?
Wo können sie in Duisburg einfach mal mit dem Rad losfahren, wenn sie es wollen?

Am 27.4.2024 treffen sich Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern, Verwandten, Freund:innen und allen die Lust dazu haben, um zusammen ihre Fahrraddemo, die KIDICAL MASS zu fahren. Sie werden auf Duisburgs Straßen erleben, wie schön Radfahren sein kann, wenn man sich sicher fühlt. Sie werden zu Wort kommen und mitteilen, wie sie sich ihre Stadt vorstellen. Vor dem Duisburger Rathaus werden sie ihre Wünsche und Vorstellungen sagen, malen und aufschreiben.

Der zehnjährige Jarek aus Duisburg-Friemersheim geht in die vierte Klasse und übt gerade für seine Fahrradprüfung. Er sagt: "Ich wünsche mir mehr Platz zum Rad fahren. Wenn wir bei der Oma in Bremen Rad fahren, ist dort viel mehr Platz." Er wird auf jeden Fall bei der KIDICAL MASS mitfahren.

Die Kinder werden sich so äußern, dass Oberbürgermeister Sören Link, alle Politikerinnen und Politiker, Planerinnen und Planer und auch sonst alle Menschen in Duisburg es mitbekommen. Wir hoffen, dass sie zuhören und es ernst nehmen.

Lara Schartau-Engelking, Mutter eines Vierjährigen und Vorstandssprecherin im ADFC: „Damit Kinder und Jugendliche sich sicher und selbstständig durch die Stadt fortbewegen können, brauchen sie Platz auf gut ausgebauten Fahrrad- und Fußwegen, verkehrsberuhigte Schul- und Fahrradstraßen und Rücksichtnahme von Autofahrenden. All das fehlt in Duisburg. Elterntaxis kommen doch nicht von ungefähr. Wir fordern von den Spitzen in Politik und Verwaltung, die Sicherheit von Kindern ernst zu nehmen und für ein entsprechendes Wegenetz zu sorgen.“

KIDICAL MASS Duisburg
Samstag, 27.4.2027
14.30 ab Ludgeriplatz, 15.00 Uhr ab Hauptbahnhof

Kundgebung ca. 15.20 Uhr am Burgplatz/Rathaus Duisburg
Ende ca. 16.30 Uhr im Kantpark
Alle sind eingeladen. Auch Kinder auf dem Laufrad können mitfahren.
Die Polizei sichert die Strecke.


https://dinslaken-voerde.adfc.de/neuigkeit/kidical-mass-am-27-april

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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